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Entsorgung von Asche

    Neues von der Abfallberatung des Landkreises Rosenheim

    Bei der Holzverbrennung entsteht Asche als natürliches Abfallprodukt. In privaten Haushaltungen fällt Asche typischerweise beim Betreiben von Kaminöfen und Holzherden sowie beim Verwenden von Holzkohlegrills und Pelletöfen an.

    Öfen bzw. Kamine verfügen gewöhnlich über einen Aschekasten. Für die Leerung des Aschekastens und die Zwischenlagerung der Asche eignen sich nichtbrennbare Aschekübel. In diese wird die abgekühlte Asche vorsichtig eingefüllt und mit einem Deckel verschlossen.
    Holzaschen aus naturbelassenem Holz sind reich an Mineralien und könnten als Dünger im Garten ausgebracht oder als Kompostzugabe verwendet werden. Ist das Holz mit Chemikalien oder sonstigen schädlichen Substanzen belastet gilt dies jedoch nicht. Da der Schadstoffgehalt der Aschen und auch eine ggf. bestehende Vorbelastung der Böden, auf die die Asche ausgebracht werden soll, dem privaten Entsorger in der Regel nicht bekannt sind, wird eine Verwertung von Holzaschen im Garten grundsätzlich nicht empfohlen. Die Gefahr einer Schädigung der Umwelt kann so ausgeschlossen werden. Asche von Kohle oder Briketts ist aufgrund möglich enthaltener Schwermetalle für den Einsatz als Düngemittel gänzlich ungeeignet.


    Die Asche kann in kleinen Mengen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden. Aufgrund der Brandgefahr und einer möglichen Beschädigung des Müllbehälters, darf nur vollständig erkaltete Asche in die Tonne eingebracht werden. Zum Schutz des Personals der Landkreismüllabfuhr und um unnötige Staubentwicklung zu vermeiden, wird darum gebeten, die Asche nur verpackt in die Restmülltonne zu geben.
    Die Entsorgung größerer Aschemengen über die Restmülltonne (z. B. aus mit Holz betriebenen Biomasseheizungen wie Pellet- oder Holzhackschnitzelheizungen) ist ausgeschlossen. Hier ist die Entsorgung über einen gewerblichen Entsorger durchzuführen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Abfallberatung unter 08031/392 -4313 oder abfallberatung@lra-rosenheim.de

    (Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim)

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